Werkstatt-Service | UVV Prüfung
Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D29.
Pflicht zur jährlichen UVV-Prüfung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf - mindestens jedoch einmal im Jahr - einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Hierbei wird das Fahrzeug auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit geprüft.
Das Völcker&Peters Service Team bietet Ihnen eine fachgerechte Prüfung nach Richtlinien der Berufsgenossenschaftsverordnung.
Informationen und Terminvereinbarung
Sie möchten einen Servicetermin oder benötigen eine Reparatur? Wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen in der Zentrale.